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verfuegungsbetraege [2017/03/30 15:00] – angelegt Alexander von Wascinski | verfuegungsbetraege [2018/05/01 16:35] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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====== Verfügungsbeträge (Finanzen) ====== | ====== Verfügungsbeträge (Finanzen) ====== | ||
- | 140.4 Verfügungsbeträge | + | **140.4 Verfügungsbeträge** \\ |
- | Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben | + | \\ |
- | 1 Bezirk | + | Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben |
- | Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen. | + | \\ |
- | - der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-; | + | **1 Bezirk** \\ |
- | - der Pastor / die Pastorin in Absprache mit dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 1.000,- (das Vier-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten); | + | \\ |
- | - der Ausschuss für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 10.000,-; | + | Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen. |
- | - die Bezirkskonferenz bis zu EUR 50.000,-. | + | |
- | Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten. | + | * der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-; |
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+ | Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten. | ||
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