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 ====== Verfügungsbeträge (Finanzen) ====== ====== Verfügungsbeträge (Finanzen) ======
  
-140.4 Verfügungsbeträge +**140.4 Verfügungsbeträge** \\ 
-Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben + \\ 
-1 Bezirk +Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben \\ 
-Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen. + \\ 
-der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-; +**1 Bezirk**  \\ 
-der Pastor / die Pastorin in Absprache mit dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 1.000,- (das Vier-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten); + \\ 
-der Ausschuss für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 10.000,-; +Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen. \\ 
-die Bezirkskonferenz bis zu EUR 50.000,-. + 
-Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten.+  * der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-; 
 +  der Pastor / die Pastorin in Absprache mit dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 1.000,- (das Vier-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten); 
 +  der Ausschuss für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 10.000,-; 
 +  die Bezirkskonferenz bis zu EUR 50.000,-. 
 + 
 +Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten. \\ 
 + \\ 
 ''Quelle: Diensthandbuch der Süddeutschen Jährlichen Konferenz - Fassung 2005'' ''Quelle: Diensthandbuch der Süddeutschen Jährlichen Konferenz - Fassung 2005''