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Verfügungsbeträge (Finanzen)

140.4 Verfügungsbeträge

Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben

1 Bezirk

Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen.

  • der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-;
  • der Pastor / die Pastorin in Absprache mit dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 1.000,- (das Vier-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten);
  • der Ausschuss für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 10.000,-;
  • die Bezirkskonferenz bis zu EUR 50.000,-.

Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten.

Quelle: Diensthandbuch der Süddeutschen Jährlichen Konferenz - Fassung 2005