Hohe Geburtstage und Jubiläen

Hohe Geburstage und Jubiläen werden zusätzlich zum Gemeindebrief auch noch in „unterwegs“ veröffentlicht. Außerdem wird dafür ein Gedenkblatt des Bischofs/der Bischöfin angefordert.

Gedenkblätter des Bischofs/der Bischöfin bei Jubilaren/Jubilarinnen

Für besondere Geburtstage ( 85. Lebensjahr und ab dem 90. Lebensjahr jährlich) sowie Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit) oder Gemeinde-)Dienstjubiläen von Kirchengliedern gibt es Gedenkblätter, die vom Bischof/der Bischöfin unterzeichnet sind. Diese Gedenkblätter werden auf Anforderung von der Kirchenkanzlei erstellt.

siehe Diensthandbuch der Zentralkonferenz - Ausgabe 2012, S. 125, VIII. 202

Nennung in unterwegs

Mail an personen-termine@emk.de

  • Hochzeiten: ab Gold
  • Geburtstage: 90, 95, 100 und jedes weitere Lebensjahr