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 ====== Verfügungsbeträge (Finanzen) ====== ====== Verfügungsbeträge (Finanzen) ======
 +===== Diensthandbuch der Süddeutschen Jährlichen Konferenz - Fassung 2005 =====
 +**140.4 Verfügungsbeträge** \\
 + \\
 +Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben \\
 + \\
 +**1 Bezirk**  \\
 + \\
 +Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen. \\
 +
 +  * der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-;
 +  * der Pastor / die Pastorin in Absprache mit dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 1.000,- (das Vier-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten);
 +  * der Ausschuss für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 10.000,-;
 +  * die Bezirkskonferenz bis zu EUR 50.000,-.
 +
 +Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten. \\
 + \\ 
 +===== Beschluss des Bezirks =====
 +Jeder Gemeindevorstand des Bezirks kann im Jahr über einen Betrag von 1000,- € verfügen, um notwendige Anschaffungen zu tätigen. (Quelle: #ZuErgaenzen)
  
-140.4 Verfügungsbeträge 
-Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben 
-1 Bezirk 
-Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen. 
-- der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-; 
-- der Pastor / die Pastorin in Absprache mit dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 1.000,- (das Vier-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten); 
-- der Ausschuss für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 10.000,-; 
-- die Bezirkskonferenz bis zu EUR 50.000,-. 
-Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten. 
-''Quelle: Diensthandbuch der Süddeutschen Jährlichen Konferenz - Fassung 2005''