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 ====== Verfügungsbeträge (Finanzen) ====== ====== Verfügungsbeträge (Finanzen) ======
- +===== Diensthandbuch der Süddeutschen Jährlichen Konferenz - Fassung 2005 ===== 
-**140.4 Verfügungsbeträge** \\+**140.4 Verfügungsbeträge** \\
  \\  \\
-Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben \\+Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben \\
  \\  \\
 **1 Bezirk**  \\ **1 Bezirk**  \\
  \\  \\
-Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen. \\+Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen. \\
  
   * der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-;   * der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-;
-  * der Pastor / die Pastorin in Absprache mit dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 1.000,- (das Vier-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten); +  * der Pastor / die Pastorin in Absprache mit dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 1.000,- (das Vier-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten); 
-  * der Ausschuss für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 10.000,-;+  * der Ausschuss für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 10.000,-;
   * die Bezirkskonferenz bis zu EUR 50.000,-.   * die Bezirkskonferenz bis zu EUR 50.000,-.
  
-Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten. \\+Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten. \\
  \\   \\ 
-''Quelle: Diensthandbuch der Süddeutschen Jährlichen Konferenz - Fassung 2005''+===== Beschluss des Bezirks ===== 
 +Jeder Gemeindevorstand des Bezirks kann im Jahr über einen Betrag von 1000,- € verfügen, um notwendige Anschaffungen zu tätigen. (Quelle: #ZuErgaenzen)