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Kehrwochen- und Räumdienstregelung der Gebäude in Backnang

Dies betrifft die Gebäude:

  • Zionskirche, Albertstr. 9, 71522 Backnang
  • Wohnhaus/Bürohaus, Albertstr. 5, 71522 Backnang
  • Wohnhaus, Eduard-Breuninger-Str. 5, 71522 Backnang

Zionskirche, Albertstr. 9, 71522 Backnang

Die Kehrwoche vor der Zionskirche und im Hof zum Nebeneingang ist Teil des Dienstvertrags mit der Putzkraft der Zionskirche.
Den Räumdienst regelt der Hausverwalter der Zionskirche.

Wohnhaus/Bürohaus, Albertstr. 5, 71522 Backnang (AStr)

Der Gehweg vor dem Haus ist ausschließlich von den MieterInnen des Ladengeschäfts im EG zu reinigen. Die Räumung von Schnee erfolgt im Wechsel mit den sonstigen MieterInnen im Haus AStr. Die Kontrolle über die Reinigung der Hausflure und Treppen sowie die Erstelung des Schneeräumplans obliegt dem Hausverwalter des Gebäudes.

Wohnhaus, Eduard-Breuninger-Str. 5, 71522 Backnang (EBStr)

Die Kehrwoche wird vom Hausverwalter*innen auf dem Bezirk Backnang der EBStr organisiert und kontrolliert. Dasselbe gilt für den Plan zur Schneeräumung. Sie ist von den MieterInnen der EBStr entsprechend dem Kehrwochenplan durchzuführen. Dies betrifft auch gemietete Stellplätze im Hof, die durch die MieterInnen sauber zu halten sind.

Hinterhof zwischen den Gebäuden Zionskirche und EBStr

Die Reinigung des Hofes ist Aufgabe der Reinigungskraft der Zionskirche (siehe Dienstvertrag). Die Meter*innen der Stellplätze im Hof sind für die Sauberkeit ihres Stellplatzes selbst verantwortlich. Die KOntrolle obliegt dem Hausverwalter der Zionskirche und dem Leitenden Pastor als Dienstvorgesetztem der Reinigungskraft (siehe DIenstvertrag).