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Kassenprüfung

Bei der Kassenprüfung wird von 2 Personen die Buchhaltung des Bezirkskassenführers auf Korrektheit überprüft. Hierzu gibt es das Formular bericht-kassenpruefung_ausfuellbar.pdf als Vorlage von der Geschäftsstelle der SJK.

Zu prüfen sind folgende Dinge:
  1. Abgleich des buchmäßigen Kassenbestands (Z410) mit den tatsächlichen Beständen (Bank, Handkassen, …)
  2. Abgleich der Rücklagenbestände mit den tatsächlichen Beständen. Diese werden untergliedert in die Gruppen:
    • Kirchenrücklagen
    • Häuserrücklagen
    • Mietkautionen
  3. Abgleich der Schulden / Darlehen mit den tatsächlichen Schulden / Darlehen
  4. Prüfung eines zufälligen Monats, ob die Bankbewegungen (Kontoauszüge) mit den Belegen (Rechnungsbelegen) übereinstimmen