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Kassenprüfung
Bei der Kassenprüfung wird von 2 Personen die Buchhaltung des Bezirkskassenführers auf Korrektheit überprüft. Hierzu gibt es das Formular bericht-kassenpruefung_ausfuellbar.pdf als Vorlage von der Geschäftsstelle der SJK.
Zu prüfen sind folgende Dinge:
- Abgleich des buchmäßigen Kassenbestands (Z410) mit den tatsächlichen Beständen (Bank, Handkassen, …)
- Abgleich der Rücklagenbestände mit den tatsächlichen Beständen. Diese werden untergliedert in die Gruppen:
- Kirchenrücklagen
- Häuserrücklagen
- Mietkautionen
- Abgleich der Schulden / Darlehen mit den tatsächlichen Schulden / Darlehen
- Prüfung eines zufälligen Monats, ob die Bankbewegungen (Kontoauszüge) mit den Belegen (Rechnungsbelegen) übereinstimmen