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Kassenprüfung

Bei der Kassenprüfung wird von 2 Personen die Buchhaltung des Bezirkskassenführers überprüft. Hierzu gibt es ein das Formular bericht-kassenpruefung_ausfuellbar.pdf als Vorlage von der Geschäftsstelle der SJK.

Zu prüfen sind folgende Dinge:

  1. Abgleich des buchmäßigen Kassenbestand mit den tatsächlichen Beständen
  2. Abgleich der Rücklagenbestände mit den tatsächlichen Beständen.

Diese werden untergliedert in die Gruppen:

  • Kirchenrücklagen
  • Häuserrücklagen
  • Mietkautionen
  1. Abgleich der Schulden / Darlehen mit den tatsächlichen Schulden / Darlehen
  2. Prüfung eines zufälligen Monats, ob die Bankbewegungen (Kontoauszüge) mit den Belegen (Rechnungsbelegen) übereinstimmen