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Kassenprüfung
Bei der Kassenprüfung wird von 2 Personen die Buchhaltung des Bezirkskassenführers überprüft. Hierzu gibt es ein das Formular bericht-kassenpruefung_ausfuellbar.pdf als Vorlage von der Geschäftsstelle der SJK.
Zu prüfen sind folgende Dinge:
- Abgleich des buchmäßigen Kassenbestand mit den tatsächlichen Beständen
- Abgleich der Rücklagenbestände mit den tatsächlichen Beständen.
Diese werden untergliedert in die Gruppen:
- Kirchenrücklagen
- Häuserrücklagen
- Mietkautionen
- Abgleich der Schulden / Darlehen mit den tatsächlichen Schulden / Darlehen
- Prüfung eines zufälligen Monats, ob die Bankbewegungen (Kontoauszüge) mit den Belegen (Rechnungsbelegen) übereinstimmen