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Kassenprüfung

Bei der Kassenprüfung wird von 2 Personen die Buchhaltung des Bezirkskassenführers auf Korrektheit überprüft. Hierzu gibt es das Formular bericht-kassenpruefung_ausfuellbar.pdf als Vorlage von der Geschäftsstelle der SJK.

Zu prüfen sind folgende Dinge:
  1. Abgleich des buchmäßigen Kassenbestands (Z410) mit den tatsächlichen Beständen (Bank, Handkassen, …)
  2. Abgleich der Schulden / Darlehen mit den tatsächlichen Schulden / Darlehen
  3. Prüfung eines zufälligen Monats, ob die Bankbewegungen (Kontoauszüge) mit den Buchungen (Ausdrucke aus Buchungsprogramm) übereinstimmen.
  4. Prüfung der Arbeitsgruppen Stichprobenartig
  5. Aufnahmen der Rücklagenbestände (Z420), diese werden untergliedert in die Gruppen:
    • Kirchenrücklagen
    • Häuserrücklagen
    • Mietkautionen