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Dienstsiegel

aus DHB ZK 2012, VIII.183

1 Dienstsiegel Die Zentralkonferenzen 2008 und 1992 bestätigen das seit 1968 eingeführte Dienstsiegel: Im inneren Kranz der Schrift wird der Schriftzug: „Bezirk …“ angegeben. Dienstsiegel (Vorschrift: genau 30 mm Durchmesser) dürfen nur über das Medienwerk der EmK (Bestelladresse: Blessings4you, Stuttgart) beschafft werden. Anders beschaffte Siegel sind ungültig. Zusätzlich zum Normalformat kann auch ein Siegel im Kleinformat mit 20 mm Durchmesser verwendet werden, das ebenfalls über das Medienwerk der EmK zu beschaffen ist.

2 Prägesiegel Ein Prägesiegel ist der Abdruck eines Stempels in einen bildsamen Stoff, zum Beispiel Papier. Ein solches Siegel führt nur der Bischof/die Bischöfin. Im Gegensatz dazu ist das Dienstsiegel ein Farbabdruck auf Papier ohne Einprägung der Zeichen in das Papier. Das Dienstsiegel wird von dem Bischof/der Bischöfin, den Superintenden- ten/Superintendentinnen, Leitenden Pastoren/Leitenden Pastorinnen sowie von den durch die Jährliche Konferenz oder Bezirkskonferenz dazu beauftragten Personen geführt. Dienstsiegel sind unter Verschluss zu halten.