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Der Bezirkslaienführer / Die Bezirkslaienführerin

Aus Verfassung, Lehre und Ordnung der Evangelischen Kirche, Ausgabe 2015: Art. 251 Aufgaben der Gewählten und Beauftragten der Bezirkskonferenz

1 Die Bezirkskonferenz wählt aus den Kirchengliedern einen Bezirkslaienführer/eine Bezirkslaienführerin, der/die folgende Aufgaben hat:

a) das Bewusstsein für den Dienst der Laien sowohl in der Gemeinde als auch in Familie, Beruf, Gemeinwesen und Welt zu fördern;

b) als Vertreter/Vertreterin der Laienschaft dem Pastor/der Pastorin zur Seite zu stehen, um in regelmäßigen Treffen die Lage der Gemeinde und die Notwendigkeiten des Dienstes zu besprechen;

c) Mitglied in der Bezirkskonferenz, im Bezirksvorstand, im Finanzausschuss, im Ausschuss für Zusammenwirken von Pastor/Pastorin und Bezirk und im Vorschlagsausschuss zu sein, und für die Beschlüsse der Jährlichen Konferenz und der gesamten Kirche Verständnis zu wecken;

d) an Tagungen und Kursen teilzunehmen, um das Verständnis für den Auftrag der Kirche und ihre missionarischen Möglichkeiten zu vertiefen. Die Aufgabe des Bezirkslaienführers/der Bezirkslaienführerin kann sinnvoll mit der Aufgabe des Laienmitglieds in der Jährlichen Konferenz verbunden werden.