Inhaltsverzeichnis

Verfügungsbeträge (Finanzen)

Diensthandbuch der Süddeutschen Jährlichen Konferenz - Fassung 2005

140.4 Verfügungsbeträge

Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben

1 Bezirk

Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen.

Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten.

Beschluss des Bezirks

Jeder Gemeindevorstand des Bezirks kann im Jahr über einen Betrag von 1000,- € verfügen, um notwendige Anschaffungen zu tätigen. (Quelle: #ZuErgaenzen)