Bei der Kassenprüfung wird von 2 Personen die Buchhaltung des Bezirkskassenführers auf Korrektheit überprüft.
Hierzu gibt es das Formular bericht-kassenpruefung_ausfuellbar.pdf als Vorlage von der Geschäftsstelle der SJK.
Zu prüfen sind folgende Dinge:
Abgleich des buchmäßigen Kassenbestands (Z410) mit den tatsächlichen Beständen (Bank, Handkassen, …)
Abgleich der Schulden / Darlehen mit den tatsächlichen Schulden / Darlehen
Prüfung eines zufälligen Monats, ob die Bankbewegungen (Kontoauszüge) mit den Buchungen (Ausdrucke aus Buchungsprogramm) übereinstimmen.
Prüfung der Arbeitsgruppen Stichprobenartig
Aufnahmen der Rücklagenbestände (Z420), diese werden untergliedert in die Gruppen: