Hohe Geburstage und Jubiläen werden zusätzlich zum Gemeindebrief auch noch in „unterwegs“ veröffentlicht. Außerdem wird dafür ein Gedenkblatt des Bischofs/der Bischöfin angefordert.
Für besondere Geburtstage ( 85. Lebensjahr und ab dem 90. Lebensjahr jährlich) sowie Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit) oder Gemeinde-)Dienstjubiläen von Kirchengliedern gibt es Gedenkblätter,
die vom Bischof/der Bischöfin unterzeichnet sind.
Diese Gedenkblätter werden auf Anforderung von der Kirchenkanzlei erstellt.
siehe Diensthandbuch der Zentralkonferenz - Ausgabe 2012, S. 125, VIII. 202
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