====== Verfügungsbeträge (Finanzen) ====== ===== Diensthandbuch der Süddeutschen Jährlichen Konferenz - Fassung 2005 ===== **140.4 Verfügungsbeträge** \\ \\ Anweisungsbefugnis für einmalige Ausgaben \\ \\ **1 Bezirk** \\ \\ Alle Beträge können nur angewiesen werden, sofern keine Darlehensaufnahme erforderlich ist. Hierunter sind auch zinslose und zinsgünstige Privatdarlehen zu verstehen. \\ * der Leitende Pastor / die Leitende Pastorin allein bis zu EUR 500,-; * der Pastor / die Pastorin in Absprache mit dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 1.000,- (das Vier-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten); * der Ausschuss für kirchlichen Haushalt bis zu EUR 10.000,-; * die Bezirkskonferenz bis zu EUR 50.000,-. Verfügungen darüber hinaus erfordern die Zustimmung der Behörde für finanzielle Angelegenheiten. \\ \\ ===== Beschluss des Bezirks ===== Jeder Gemeindevorstand des Bezirks kann im Jahr über einen Betrag von 1000,- € verfügen, um notwendige Anschaffungen zu tätigen. (Quelle: #ZuErgaenzen)