====== Der Bezirkslaienführer / Die Bezirkslaienführerin ====== ''Aus Verfassung, Lehre und Ordnung der Evangelischen Kirche, Ausgabe 2015: Art. 251 Aufgaben der Gewählten und Beauftragten der Bezirkskonferenz'' 1 Die Bezirkskonferenz wählt aus den Kirchengliedern **einen Bezirkslaienführer/eine Bezirkslaienführerin**, der/die folgende Aufgaben hat: a) das Bewusstsein für den Dienst der Laien sowohl in der Gemeinde als auch in Familie, Beruf, Gemeinwesen und Welt zu fördern; b) als Vertreter/Vertreterin der Laienschaft dem Pastor/der Pastorin zur Seite zu stehen, um in regelmäßigen Treffen die Lage der Gemeinde und die Notwendigkeiten des Dienstes zu besprechen; c) Mitglied in der Bezirkskonferenz, im Bezirksvorstand, im Finanzausschuss, im Ausschuss für Zusammenwirken von Pastor/Pastorin und Bezirk und im Vorschlagsausschuss zu sein, und für die Beschlüsse der Jährlichen Konferenz und der gesamten Kirche Verständnis zu wecken; d) an Tagungen und Kursen teilzunehmen, um das Verständnis für den Auftrag der Kirche und ihre missionarischen Möglichkeiten zu vertiefen. Die Aufgabe des Bezirkslaienführers/der Bezirkslaienführerin kann sinnvoll mit der Aufgabe des Laienmitglieds in der Jährlichen Konferenz verbunden werden.